Startchancen-Programm für BVJ-Schüler, mehr Kinderkrankentage für verbeamtete Lehrkräfte und Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (16.03.2024)

    (Harry Wunschel) Die Konditionen des Startchancen-Programms für BVJ-Schüler klingen erst einmal gut: In den nächsten 10 Jahren wollen Bund und Land jährlich je 49,4 Mio. € in RLP dafür einsetzen, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler zum Bildungserfolg zu führen.

    Da bereits laufende Programme des Landes angerechnet werden, steht ein bedeutender Teil der Landesgelder nicht mehr zur Verfügung. Außerdem sind 60 % der Gelder für die Grundschulen reserviert, weshalb für die BBS nicht mehr so viel übrigbleibt.

    Tariferhöhung, Erfolg des vlbs und fobizz-Fortbildungen (29.01.2024)

    (Harry Wunschel) Das neue Besoldungsgesetz ist in der Verbändeanhörung, mit kleinen positiven Überraschungen. Ansonsten ist nicht nur Freude über die erreichten Gehaltserhöhungen erkennbar. Für noch höhere Löhne wären mehr Lehrkräfte bei den entscheidenden Demonstrationen notwendig gewesen, auch wenn der vlbs gut vertreten war.

    Neben den bereits bekannten Besoldungsanpassungen (1.800 € einmalig, 120 € monatliche Einmalzahlung von Januar bis Oktober 2024, +200 € ab November 2024 und +5,5 % ab Februar 2025) wird nun der Zeitpunkt der ersten Auszahlungen und Nachzahlungen bekannt, und zwar Ende Februar mit dem März-Gehalt.

    Weihnachtsgrüße (22.12.2023)

    Der vlbs wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit im Kreis der Familie, von Bekannten und Freunden.

    Genießen Sie die ruhigere Zeit, die viel zu schnell vorbei sein wird, und starten Sie gut und gesund ins neue Jahr 2024.

    Ihr vlbs

    Weihnachtsgruesse

    TARIFERGEBNIS wird auf Beamte ÜBERTRAGEN! (19.12.2023)

    (Harry Wunschel) In einer Videokonferenz vor den Ministerratsberatungen am Dienstag wurde von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen bestätigt:

    Das Tarifergebnis für die Landesangestellten wird auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zeit- und systemgerecht, also 1 : 1, übertragen. Die (rückwirkende) Auszahlung der Erhöhungen soll wegen notwendiger Programmierarbeiten Ende März 2024 erfolgen (Angestellte Ende Januar 2024).

    Im Einzelnen:

    • einmalige steuerfreie Zahlung von 1.800 €
    • für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatlich 120 € steuerfrei
    • zum 01.11.2024: Erhöhung der Grundgehälter um 200 €
    • zum 01.02.2025: weitere Anhebung um 5,5 %

    2024 02

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